Comtexts – Online Tool Sammlung

Auskunft nach DSGVO beantragen – Muster, Vorlage & PDF

Auskunft nach DSGVO – Muster, Vorlage & Anleitung

Auskunft nach DSGVO beantragen – Muster, Vorlage & PDF

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, einmal jährlich Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten bei einer Behörde oder einem Unternehmen zu erhalten. Diese Anfrage muss schriftlich erfolgen, kann aber mit einem Muster oder einer Vorlage schnell erstellt werden.

Mit unserem FormularAssistent können Sie Ihre Auskunft nach DSGVO direkt erstellen und als PDF herunterladen.

Warum Auskunft nach DSGVO beantragen?

Die Auskunft nach DSGVO gibt Ihnen volle Transparenz darüber, welche personenbezogenen Daten eine Behörde oder ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. So können Sie überprüfen, ob die Daten korrekt sind und ob unrechtmäßige Verarbeitung stattgefunden hat.

Auskunft nach DSGVO – Muster & Vorlage

Wenn Sie Ihre Daten Auskunft nach DSGVO beantragen möchten, sollten Sie Name, Adresse, Geburtsdatum, Empfänger und den Gegenstand der Auskunft angeben. Mit unserer Vorlage sparen Sie Zeit und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]

An
[Adresse der Behörde]

Ort, den [Datum]

Antrag auf Auskunft nach DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Mitteilung aller personenbezogenen Daten, die Sie über meine Person gespeichert haben.

Gegenstand der Auskunft:
[Alle bei Ihnen gespeicherten Daten zu meiner Person]

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Schritt-für-Schritt Anleitung

1. Zuständige Behörde oder Unternehmen

Ermitteln Sie, wer für die Speicherung Ihrer Daten verantwortlich ist. Nur dieser Empfänger kann die Auskunft erteilen.

2. Angaben im Antrag

Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und Gegenstand der Auskunft müssen angegeben werden.

3. Schriftform beachten

Reichen Sie den Antrag per Brief oder E-Mail ein, wenn dies erlaubt ist.

4. Antwort abwarten

Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats reagieren und die Auskunft bereitstellen.

FAQ – Auskunft nach DSGVO

Wer kann eine Auskunft beantragen?

Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann eine Datenauskunft nach DSGVO anfordern.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Behörde muss die Auskunft in der Regel innerhalb eines Monats bereitstellen.

Welche Daten werden bereitgestellt?

Alle personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, inklusive Zweck und Empfänger.

Muss ich Nachweise einreichen?

Ja, oft wird ein Identitätsnachweis benötigt, z.B. Ausweis, um die Daten sicher zu übermitteln.

Ist die Auskunft kostenpflichtig?

Grundsätzlich ist die Auskunft kostenlos. Gebühren können nur bei unverhältnismäßig hohem Aufwand verlangt werden.

Kann ich eine elektronische Auskunft erhalten?

Ja, sofern die Behörde dies ermöglicht, können Sie die Auskunft elektronisch erhalten.

Kann die Auskunft verweigert werden?

Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Gefahr für andere Rechte oder Sicherheitsinteressen.

Kann ich Kopien der Daten erhalten?

Ja, Sie haben Anspruch auf Kopien Ihrer personenbezogenen Daten.

Was tun bei fehlender Antwort?

Sie können sich an die Datenschutzbehörde wenden oder rechtliche Schritte prüfen.

Kann ich zusätzlich Löschung beantragen?

Ja, Sie können zusätzlich nach Art. 17 DSGVO eine Löschung Ihrer Daten beantragen.