Warum ist das Recht auf Auskunft wichtig?
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher in der EU ein starkes Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Besonders das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO erlaubt es Ihnen, von Unternehmen zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind. Zudem haben Sie das Recht auf Löschung (auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden“), falls die Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist oder unrechtmäßig erfolgte.
Welche Daten können Sie anfordern?
Unternehmen sind verpflichtet, Ihnen auf Anfrage umfassende Informationen über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten bereitzustellen. Dazu gehören:
- Welche Daten gespeichert wurden (z. B. Name, Adresse, Kaufhistorie, Online-Verhalten)
- Zweck der Speicherung
- Herkunft der Daten (falls nicht direkt von Ihnen erhoben)
- Weitergabe der Daten an Dritte
- Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
So stellen Sie eine DSGVO-Auskunftsanfrage
Sie können Ihre Anfrage formlos per E-Mail oder schriftlich an das jeweilige Unternehmen richten. Hier ein Muster:
Betreff: Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Art. 15 DSGVO bitte ich um eine vollständige Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben. Bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
- Welche personenbezogenen Daten über mich gespeichert sind
- Den Zweck der Datenverarbeitung
- Die Empfänger, an die diese Daten weitergegeben wurden
- Die Dauer der Speicherung bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ich bitte um eine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre E-Mail-Adresse]
Wie lange dauert es, bis Sie eine Antwort erhalten?
Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. Falls die Bearbeitung komplex ist, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall muss das Unternehmen Sie jedoch darüber informieren.
Was tun, wenn das Unternehmen nicht antwortet?
Sollte ein Unternehmen nicht auf Ihre Anfrage reagieren oder die Auskunft verweigern, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Erinnerung senden: Weisen Sie das Unternehmen freundlich auf die gesetzliche Frist hin.
- Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen: Falls weiterhin keine Antwort erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen.
- Rechtliche Schritte prüfen: In letzter Konsequenz können Sie rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
So können Sie Ihre Daten löschen lassen
Falls Sie möchten, dass Ihre Daten gelöscht werden, können Sie sich auf das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO berufen. Ein entsprechender Antrag könnte so aussehen:
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Art. 17 DSGVO verlange ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben. Dieser Antrag erfolgt aus folgendem Grund: [z. B. „Die Speicherung ist nicht mehr notwendig“, „Ich widerrufe meine Einwilligung“].
Bitte bestätigen Sie mir die Löschung meiner Daten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre E-Mail-Adresse]
Welche Ausnahmen gibt es beim Recht auf Löschung?
Nicht immer müssen Unternehmen Daten auf Wunsch löschen. Eine Ablehnung ist möglich, wenn:
- Eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht (z. B. steuerliche Unterlagen)
- Die Daten für die Erbringung eines Vertrags notwendig sind
- Öffentliche Interessen betroffen sind (z. B. wissenschaftliche Forschung)
Fazit: Ihr Recht auf Datenschutz aktiv nutzen
Jeder hat das Recht, Transparenz über seine gespeicherten Daten zu verlangen und gegebenenfalls eine Löschung zu beantragen. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihre Datenschutzinteressen zu wahren. Falls Unternehmen nicht reagieren, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung.