Impressumspflicht in Deutschland: Wer braucht ein Impressum und was muss rein?

Ein Impressum ist in Deutschland für viele Webseitenbetreiber Pflicht. Doch wer genau ist betroffen, welche Angaben sind erforderlich, und welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

1. Wer braucht ein Impressum?

Laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen alle „geschäftsmäßigen“ Online-Dienste ein Impressum bereitstellen. Doch was bedeutet das genau?

Impressumspflichtig sind unter anderem:

  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten
  • Onlineshops und gewerbliche eBay-Verkäufer
  • Blogger und Influencer, wenn sie Einnahmen erzielen (z. B. durch Werbung, Affiliate-Links oder gesponserte Posts)
  • Freiberufler, die ihre Dienstleistungen auf einer eigenen Webseite präsentieren
  • Vereine, wenn sie öffentlich auftreten und nicht rein privat agieren

Nicht impressumspflichtig sind:

  • Private Webseiten ohne geschäftsmäßige Inhalte
  • Reine Hobby-Blogs ohne Werbeeinnahmen oder kommerzielle Absichten

Allerdings kann die Grenze zwischen privat und geschäftsmäßig schwammig sein. Zum Beispiel könnte ein Hobbyblog mit Affiliate-Links oder Werbung als geschäftsmäßig eingestuft werden. Daher gehen viele Experten auf Nummer sicher und empfehlen, lieber immer ein Impressum zu haben.

2. Welche Angaben muss ein Impressum enthalten?

Das Impressum muss leicht auffindbar und vollständig sein. Folgende Pflichtangaben sind erforderlich:

Grundlegende Angaben:

  • Name und Anschrift des Webseitenbetreibers
  • Kontaktmöglichkeiten (E-Mail-Adresse und Telefon oder Fax)

Zusätzliche Angaben je nach Unternehmensform:

  • Handelsregister-Nummer und zuständiges Registergericht (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Berufsspezifische Angaben (z. B. Kammerzugehörigkeit bei Anwälten, Ärzten, Architekten)
  • Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte (bei News-Portalen, Blogs mit journalistischem Fokus)

3. Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Impressum muss leicht zugänglich und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Empfohlene Platzierungen:

  • Direkt in der Navigation als „Impressum“
  • In der Fußzeile jeder Seite
  • Im Hauptmenü unter „Kontakt“ oder „Rechtliches“

4. Was passiert bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann teuer werden.

Mögliche Folgen:

  • Abmahnungen: Wettbewerbs- und Verbraucherverbände oder Konkurrenten können kostenpflichtige Abmahnungen verschicken.
  • Bußgelder: Die zuständigen Aufsichtsbehörden können Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängen.
  • Rechtliche Schritte: Betroffene können auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

5. Fazit: Lieber auf Nummer sicher gehen!

Wenn deine Webseite unter die Impressumspflicht fällt, solltest du ein vollständiges und korrektes Impressum bereithalten.

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